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Bildungs- und Teilhabepaket

Worum handelt es sich bei dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Die finanzielle Situation der Familie erlaubt es den Kindern in der Regel nicht, an Sportvereinen oder anderen Aktivitäten teilzunehmen, gemeinsam in der Schule oder Kita zu Mittag zu essen und an Klassenfahrten und Schulausflügen teilzunehmen. Bildungs- und Partizipationspakete ermöglichen Kindern Teilhabe, Fußball mit Gleichaltrigen im Verein zu spielen, Musik zu machen, in der Schulkantine zu essen oder bei Bedarf durch Lernförderung gezielt gefördert zu werden.


Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, welche Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberfürsorgegesetz oder deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Wenn das Kind oder seine Eltern keine der oben genannten Sozialleistungen beziehen, haben sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Dies ist der Fall, wenn die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht gedeckt werden können. Das Bildungs- und Teilhabeangebot richtet sich in der Regel an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren. Die Altersobergrenze für Kultur-, Sport-, Spiel- und Freizeitangebote beträgt 18 Jahre.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Inanspruchnahme des Bildungspakets!